HILFE meine Mutter wird mir gestohlen !

Frau Ehrenamtliche Sachwalterin Heidemarie Molnar-Kopf ?

17.01.2009 14:08

Personensorge:
Kein Sachwalter ist verpflichtet, die Pflege und Versorgung des Betroffenen selbst
zu übernehmen. Er ist aber verpflichtet, persönlichen Kontakt zum Betroffenen zu
halten (mindestens einmal im Monat) und sich um die Organisation der ärztlichen
Versorgung und sozialen Betreuung zu bemühen. Diese grundlegende Aufgabe des
Sachwalters heißt Personensorge.
Wenn der Betroffene zum Beispiel Gefahr läuft zu verwahrlosen, ist es die Aufgabe
des Sachwalters, ihm die Unterstützung und Hilfe von sozialen Einrichtungen
anzubieten. Aber nicht immer erkennt der Betroffene die Notwendigkeit dieser Hilfe,
und manchmal ist es schwierig, ihn zur Annahme von Unterstützung zu motivieren.

Barvermögen muss
mündelsicher veranlagt
werden.
Ein Sachwalter muss
die notwendige
Betreuung des
Betroffenen organisie-
ren und persönlichen
Kontakt mit ihm halten.

Der Sachwalter muss akzeptieren, dass es letztendlich der Betroffene ist, der ent-
scheidet, ob er ein Hilfsangebot annimmt oder nicht.

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Autor: Herbert Josef Grossschedl Graz-West
hj.grosschedl @ gmail.com